Wichtige Information
Meldung von Informationen über persönliches Fehlverhalten im Privatleben
Bitte beachten Sie, dass die Meldung von Informationen über persönliches Fehlverhalten, das die meldende Person im beruflichen Kontext erfahren hat und keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist, nicht durch den Schutz abgedeckt wird. In einem solchen Fall wird das Verfahren an dieser Stelle abgeschlossen und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.